FAQ´s

Die FAQ´s werden ständig ergänzt und erweitert. Wenn Ihr Fragen habt, die hier noch nicht erklärt wurden, schreibt bitte eine email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!






ANFAHRT

Ihr erreicht den Autohof Strohofer / EventZentrum Geiselwind am besten über die A 3 Würzburg/Nürnberg, Ausfahrt 76 Geiselwind. Dann links abbiegen und nach ca. 400 m rechts in die Scheinfelder Straße. Auf der linken Seite findet Ihr das Eventzentrum mit Burger King, SHELL Tankstelle, Werkstatt, Autobahnkirche, Hotel Strohofer, EventHalle, Metal-Weihnachtsmarkt, CampGround und Sportplatz 

ARZT / SANITÄTER
Bitte wendet Euch an die Securities.

AUTOGRAMMSTUNDEN und MEET & GREET
Es wird auch beim Christmas Bash 2019 wieder Autogrammstunden geben.
Die genauen Zeiten findet ihr immer aktuell unter News und auf Facebook.

BAHNHOF
Nächster Bahnhof in Kitzingen ca 30km (Taxi)
Hauptbahnhof Würzburg ca. 45 km (Taxi)
Taxenliste Download

BANKAUTOMATEN
findet Ihr im TOTAL-Shop und im SHELL-Shop auf dem Gelände

BESUCHER MIT BEHINDERUNG
Schwerbehinderte Besucher mit einem G (erhebliche Gehbehinderung), AG (außergewöhnliche Gehbehinderung), B (Notwendigkeit ständiger Begleitung), H (Hilflosigkeit), BL (Blindheit) oder Behinderung (100 %) im Ausweis bekommen für ihre Begleitperson ein Freiticket vor Ort. Wichtig ist, dass der behinderte Besucher über eine gültige Eintrittskarte, sowie den entsprechenden Schwerbehindertenausweis mit einem der genannten Merkzeichen verfügt. Sanitäre Einrichtungen für Rollstuhlfahrer sind vorhanden. Bei Konzerten bieten wir meist exponierte Stellen für Rollstuhlfahrer. Bitte wenden Sie sich an unsere Securities, sie helfen Ihnen gerne weiter. Solltet ihr campen wollen, schickt die Anmeldung für den Zeltplatz zur Koordination von Platzbedarf etc. bitte rechtzeitig an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

CAMPING
Campingberechtigt sind nur Inhaber eines gültigen Festivaltickets. Der CampGround steigt leicht an und man hat einen schönen Überblick über das Gelände. Die Wege und Rettungswege sind gut ausgebaut und auf jeden Fall frei zu halten. Zur besseren Orientierung ist der CampGround in Planquadrate unterteilt. Bitte merkt Euch Euer Planquadrat, damit Euch die Rettungskräfte im Notfall schnell finden können.

Camping-Gebühren 2019:
• Camping 10,00 € p.P. (zahlbar vor Ort an der Campingkasse)
• WoMo Stellplatz 20,00 € (Ticket)
• WoMo Stellplatz überdacht 30,00 € (Ticket)
Alle Tickets könnt Ihr im Strohofer-Online-Shop bestellen

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Campingfläche. Die zulässige Stellfläche pro Person ist begrenzt, bitte stellt Eure Zelte möglichst platzsparend.
Der Campground ist nicht bewacht, d.h. es wird nicht gehaftet für Schäden und Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Naturereignisse entstehen. Personen, die sich ohne Berechtigung auf dem Campgrounds aufhalten, können angezeigt werden.

CampGround Öffnung 2019
Anreise Freitag, 06.12.2019 ab 12:00 Uhr
Abreise Sonntag, 08.12.2019 bis 13:00 Uhr

Campground & Grillen
Grillen ist (außer bei Waldbrandgefahr) auf den Campgrounds möglich. Dabei sind handelsübliche Grills zu verwenden, die einen ausreichenden Abstand zwischen Untergrund und Glutschale gewährleisten, damit die Grasnarbe nicht beschädigt wird. Auf dem Boden stehende Feuertöpfe oder offene Lagerfeuer sind grundsätzlich verboten. Funkenflug ist zu vermeiden.

Campground & Elektro-Grills, Kocher und Stromgeneratoren gilt:
Geräte müssen den VDE-Vorschriften entsprechen und dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden. Geräte sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden, die Nachtruhe ist einzuhalten. (Auszug aus dem Bescheid des Marktes Geiselwind, Änderungen vorbehalten)

Campground – Natur
Beschädigungen an der Natur sind zu unterlassen. Hierunter fallen auch Aushebungen aller Art, Löcher, wildes Pinkeln. Abfälle gehören ausnahmslos in die Müllbehältnisse. Bitte werft keine heiße Grillkohle und heißen Grills in die Müllbehältnisse, da diese den Müll entzünden. Feuerwehreinsatz und Containerschaden gehen zu Lasten des Verursachers.

FESTIVALBÄNDCHEN
Natürlich wird es beim Christmas Bash gewebte Festivalbändchen geben.

FLUGHAFEN
Nächster Flughafen in Nürnberg (ca 65 km, Taxi)
Frankfurt am Main ca 160 km

FOTO- UND FILMAUFNAHMEN DES VERANSTALTERS
Mit dem Erwerb eines Festival- oder Tagestickets bzw. mit dem Besuch der Veranstaltung erklärt der Besucher sich einverstanden, dass der Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen auf denen der Festivalbesucher zu sehen ist, uneingeschränkt verwenden darf. Er darf die Aufzeichnungen unvergütet an Online-, Print- und sonstige Medien, sowie die Weitergabe an Dritte, soweit diese einen direkten Bezug zur Veranstaltung und/oder der Berichterstattung steht.
Der Veranstalter erklärt, die Persönlichkeitsrechte des Besuchers zu wahren und die Aufnahmen nur im Zusammenhang mit der Veranstaltungs-Berichterstattung oder Werbung zu verwenden.

FOTO- und VIDEOKAMERAS
Digitalkameras sind bei den Konzerten erlaubt, Videokameras nur auf dem Campground. Professionelle Kameras mit Wechselobjektiven sind nur akkreditierten Fotografen gestattet.

FUNDSACHEN & VERLUSTMELDUNGEN
Bei den Securities

GLAS / GLASFLASCHEN VERBOTEN
Aus Sicherheitsgründen sind Glasflaschen und Gegenstände aus Glas auf dem gesamten CampGround verboten. Dies dient der Sicherheit aller, da durch Glasscherben ein Verletzungsrisiko besteht. Alle bei der Kontrolle gefundenen Artikel aus Glas werden ersatzlos eingezogen!

HANDEL
Der Handel jeder Art ist ohne Autorisierung auf dem gesamten Gelände verboten!

HUNDE / HAUSTIERE
Hunde und Haustiere bleiben zu Hause. Aus Sicherheitsgründen für die Besucher, für die Tiere und für Euch selbst (im Notfall würden diese Euch schützen und Hilfskräfte nicht ranlassen)

JUGENDSCHUTZ

Bei unseren Veranstaltungen unterliegen wir dem "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit" (JÖSchG):

Es gelten daher folgende gesetzliche Bestimmungen:

• Kinder unter 16 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) besuchen.

• Jugendliche mit 16 und 17 Jahren dürfen die Veranstaltung nur in Begleitung einer erziehungsbeauftragten, erwachsenen Begleitperson besuchen.

Dafür ist das "Formular zur Erziehungsbeauftragung" gesondert für jede Veranstaltung von den Eltern des/der Jugendlichen auszufüllen und zu unterschreiben. Die erziehungsbeauftragte Person muss zusammen mit dem/den Jugendlichen durch die Einlasskontrolle, das Formular unaufgefordert vorzeigen und sich ausweisen. Eine erziehungsbeauftragte Person darf maximal 2 Jugendliche betreuen.

Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und über erzieherische Kompetenz verfügen, um dem Jugendlichen auch Grenzen setzen zu können, vor allem hinsichtlich Alkoholkonsum. Die erziehungsbeauftragte Person muss während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.

Änderungen vorbehalten, z. B. bei Veranstaltungen mit "Einlass ab 18 Jahren". Bitte beachten Sie die jeweiligen Veranstaltungs-Websites.

Personensorgeberechtigte Person:
Personensorgeberechtigt sind alleine die Eltern oder ein Vormund.

Erziehungsberechtigte Person:
Zur erziehungsberechtigten Person können die Eltern jede Person über 18 Jahren bestimmen, die der Aufgabe gewachsen ist und bei der sicher ist, dass sie dem Auftrag auch gewissenhaft nachkommt. Die erziehungsbeauftragte Person muss per Ausweis beweisen, dass sie volljährig ist, und sie muss schriftlich nachweisen können, wann, wie, für welche Aufgabe und von wem die Beauftragung erfolgte. Einen solchen schriftlichen Nachweis sollte auch der Jugendliche mit sich führen. Eine Kopie des Personalausweises der Eltern vervollständigt den Nachweis.
Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unterliegt dem JuSchG § 9.

 

Link zum Formular:

https://www.eventzentrum-geiselwind.de/images/Downloads/aaa-Erziehungsbeauftragung_ab_01-2019.pdf

 

MERCHANDISE
Es wird einen Merch-Bereich geben, wo Ihr Merchandise Eurer Lieblingsbands erwerben könnt.

RAUCHVERBOT
In der Musichall und allen Innenbereichen herrscht absolutes Rauchverbot.

SECURITY
Unsere Securities und Ordner dienen Eurem Schutz und Sicherheit. Sie helfen Euch bei Fragen und Problemen gerne weiter. Oft hilft auch schon ein freundlicher Umgangston, um prekäre Situationen zu entspannen. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

SPEISEN UND GETRÄNKE
Für Euer leibliches Wohl wird bestens gesorgt sein. Lasst Euch überraschen vom reichhaltigen Angebot.

TAXEN-LISTE
zum Download

ÜBERNACHTUNG
Hier findet Ihr eine Liste mit Hotels und Pensionen in Geiselwind und Umgebung

VERBOTE
Waffen, Feuerwerkskörper, Artikel aus Glas und offenes Feuer, auch Fakeln sind streng verboten! Gleiches gilt natürlich für Schuss- und sonstige Waffen. Der Handel jeder Art ist ohne Autorisierung auf dem gesamten Gelände verboten.

VERPFLEGUNG
Es wird einige Stände geben, an denen diverse Speisen wie Steaks und Bratwurst, aber auch vegetarische Kost zu erschwinglichen Preisen angeboten werden. Neben den üblichen Getränken wie Bier, Wasser und Softdrinks, gibt es auch Met und Spirituosen.

WAFFEN
Waffen, auch Anscheinswaffen, Feuerwerkskörper, Artikel aus Glas und offenes Feuer, auch Fakeln sind streng verboten! Gleiches gilt natürlich für Schuss- und sonstige Waffen.

WOHNMOBILE
Bitte beachtet, dass man für Wohnmobile spezielle Tickets benötigt, die Ihr über unseren Online-Shop bestellen könnt.

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